Führerschein-Sehtest

Führerscheingutachten

bei uns bekommt ihr das Augenärztliche Führerscheingutachten.

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Übersicht:

Die gesetzliche Führerscheinuntersuchung dient der Erstellung eines Gutachtens.
Dieses wird als private Dienstleistung angesehen und somit sind die Kosten dafür vom Patienten selbst zu tragen.
Besteht der berechtigte Verdacht, dass die Sehleistung für die notwendige Fahrtauglichkeit nicht ausreicht, wird vom Amtsarzt ein Gutachten angefordert.
Dieses muss der Patient durchführen lassen, um seinen Führerschein zu verlängern, zu erhalten bzw. wiederzuerhalten.

Die Untersuchung umfasst eine:

(korrigiert und unkorrigiert, ein- und beidäugig)