Führerschein-Sehtest
Führerscheingutachten
bei uns bekommt ihr das Augenärztliche Führerscheingutachten.
Übersicht:
Die gesetzliche Führerscheinuntersuchung dient der Erstellung eines Gutachtens.
Dieses wird als private Dienstleistung angesehen und somit sind die Kosten dafür vom Patienten selbst zu tragen.
Besteht der berechtigte Verdacht, dass die Sehleistung für die notwendige Fahrtauglichkeit nicht ausreicht, wird vom Amtsarzt ein Gutachten angefordert.
Dieses muss der Patient durchführen lassen, um seinen Führerschein zu verlängern, zu erhalten bzw. wiederzuerhalten.
Die Untersuchung umfasst eine:
- gründliche Untersuchung des gesamten Auges
- Überprüfung der Sehschärfe
(korrigiert und unkorrigiert, ein- und beidäugig)
- Überprüfung des Gesichtsfelds und eventuell des Dämmerungssehens.
- Überprüfung der räumlichen Wahrnehmung.